>Sobald du dir vertraust, sobald weißt du zu leben.< J.W.Goethe
Rahmenbedingungen / Kosten
Ich unterliege einer absoluten, gesetzlich verankerten Schweigepflicht über alles was Sie im Rahmen Ihrer Therapie sagen oder tun (Psychotherapiegesetz §15 Berufspflichten der Psychotherapeutin /des Psychotherapeuten).
Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit und somit Ihrer Einwilligung geschehen. Sie haben das Recht auf freie Wahl Ihrer Psychotherapeutin /Ihres Psychotherapeuten.
Eine Einzeltherapieeinheit dauert 50 Minuten.
Die Einheit kostet € 95,00 (Änderung vorbehalten) und wird gleich am Ende bar kassiert. Sie bekommen einen Kassenbeleg und am Monatsende eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Krankenkassen zahlen bei krankheitswertigen Störungen einen Zuschuss in folgenden Höhen: ÖGK: € 28,00 bzw. SVS und BVAEB jeweils: € 40,00
Gewöhnlich (zumindest zu Beginn) findet eine Psychotherapieeinheit pro Woche statt.
Vereinbarte Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden im Vorhinein abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
Die geschätzte Dauer und das/die voraussichtliche/n Therapieziel/e werden zu Beginn der Therapie besprochen und im Verlauf der Therapie gemeinsam überprüft.
Ob für Ihr Anliegen Psychotherapie die geeignete Methode ist, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. ÄrztInnen oder PsychiaterInnen – konsultiert werden sollen, klären wir zu Beginn und im weiteren Verlauf der Therapie.