>Sobald du dir vertraust,
sobald weißt du zu leben.<
J.W.Goethe

Rahmenbedingungen / Kosten

  • Ich unterliege einer absoluten, gesetzlich verankerten Schweigepflicht über alles was Sie im Rahmen Ihrer Therapie sagen oder tun (Psychotherapiegesetz §15 Berufspflichten der Psychotherapeutin /des Psychotherapeuten).
  • Psychotherapie kann nur auf Grund Ihrer Freiwilligkeit und somit Ihrer Einwilligung geschehen. Sie haben das Recht auf freie Wahl Ihrer Psychotherapeutin /Ihres Psychotherapeuten.
  • Eine Einzeltherapieeinheit dauert 50 Minuten.
  • Die Einheit kostet € 100,00 (Änderung vorbehalten) und wird gleich am Ende bar kassiert. Sie bekommen einen Kassenbeleg und am Monatsende eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Krankenkassen zahlen bei krankheitswertigen Störungen einen Zuschuss in folgenden Höhen:
    ÖGK: € 31,50
    BVAEB: € 42,40
    SVS: € 45,00
  • Gewöhnlich (zumindest zu Beginn) findet eine Psychotherapieeinheit pro Woche statt.
  • Vereinbarte Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden im Vorhinein abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
  • Die geschätzte Dauer und das/die voraussichtliche/n Therapieziel/e werden zu Beginn der Therapie besprochen und im Verlauf der Therapie gemeinsam überprüft.
  • Ob für Ihr Anliegen Psychotherapie die geeignete Methode ist, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. ÄrztInnen oder PsychiaterInnen – konsultiert werden sollen, klären wir zu Beginn und im weiteren Verlauf der Therapie.